Einige Grundsätze, die zur artgerechten Tierhaltung gehören

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Dem Tier muss ausreichende Bewegung ermöglicht werden. Weidegang sollte möglich sein.

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Es muss genügend Luft von guter Qualität im Stall vorhanden sein (keine Zugluft, keine Ammoniakluft oder mit anderen Schadgasen behaftete Luft).

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Scheuereinrichtungen für die Haut und zur Fellpflege müssen vorhanden sein.

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Den Tieren muss es ermöglicht werden, ein Sozialgefüge herstellen zu können, denn sie gehen feste Partnerschaften ein und haben eine soziale Rangordnung.

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Genügend Licht und ausreichende Fensterflächen im Stall sind sehr wichtig zur Vitaminproduktion im tierischen Organismus.

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Die Größe der Liegefläche (Breite und Länge) muss der Größe der Tiere angepasst sein (Stroheinstreu ist zu bevorzugen, anderes Material ist aber auch möglich).

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Der Stall muss so gestaltet sein, dass rang niedrigere Tiere den rang höheren ohne Stress ausweichen können.

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Das Futter muss wiederkäugerecht sein (Rohfasergehalt), das heißt, dass übermäßiger Kraftfuttereinsatz nicht artgerecht ist.

Dipl.-Ing. agr. Ralf Müller

Verwalter
Quellenhof Bioland-Betrieb
Quellenhofweg 116, 33617 Bielefeld