
Einige Grundsätze, die zur artgerechten Tierhaltung gehören
Dem Tier muss ausreichende Bewegung ermöglicht werden. Weidegang sollte möglich sein.
Es muss genügend Luft von guter Qualität im Stall vorhanden sein (keine Zugluft, keine Ammoniakluft oder mit anderen Schadgasen behaftete Luft).
Scheuereinrichtungen für die Haut und zur Fellpflege müssen vorhanden sein.
Den Tieren muss es ermöglicht werden, ein Sozialgefüge herstellen zu können, denn sie gehen feste Partnerschaften ein und haben eine soziale Rangordnung.
Genügend Licht und ausreichende Fensterflächen im Stall sind sehr wichtig zur Vitaminproduktion im tierischen Organismus.
Die Größe der Liegefläche (Breite und Länge) muss der Größe der Tiere angepasst sein (Stroheinstreu ist zu bevorzugen, anderes Material ist aber auch möglich).
Der Stall muss so gestaltet sein, dass rang niedrigere Tiere den rang höheren ohne Stress ausweichen können.
Das Futter muss wiederkäugerecht sein (Rohfasergehalt), das heißt, dass übermäßiger Kraftfuttereinsatz nicht artgerecht ist.
Dipl.-Ing. agr. Ralf Müller
Verwalter
Quellenhof Bioland-Betrieb
Quellenhofweg 116, 33617 Bielefeld